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Sie wissen schon, welches Paket für Sie in Frage kommt? Hier finden Sie die Checkliste zur direkten Beauftragung des Förderservice bei unserem Partner febis:
►Checkliste Wohngebäude
►Checkliste Nichtwohngebäude
Sie haben Fragen? Nutzen Sie unsere Hotline:
- 08751 / 74 1184***
WOLF Förderservice
Welche Pakete gibt es?
Von der telefonischen Hilfestellung bei der Antragstellung bis hin zur Komplettabwicklung – der Förderservice von WOLF (durchgeführt von der febis Service GmbH) bietet Ihnen drei maßgeschneiderte Service-Pakete. Sie können Ihr gewähltes Paket auch später "aufstocken", wenn Sie mehr Unterstützung wünschen, als Sie ursprünglich angefragt haben.
Silber-Paket** (reine BEG-Förderung)
349,– € (Wohngebäude bis 6 WE)
417,– € (Nichtwohngebäude bis 400 qm)
Individualangebot (> 6 Wohneinheiten oder > 400 qm)
Leistungen:
- Komplette Förderabwicklung einer Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude
- Prüfung der Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen
- Antragstellung im BEG-Förderprogramm per Vollmacht
- Erstellung des erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
Gold-Paket** (Bestförderung inkl. Landes- und Regionalebene)
399,– € (Wohngebäude bis 6 WE)
467,– € (Nichtwohngebäude bis 400 qm)
Individualangebot (> 6 Wohneinheiten oder > 400 qm)
- Leistung wie bei Silber-Paket
- Berücksichtigung aller Förderprogramme bei der Berechnung der Fördermittel (BEG, Landesprogramme, regionale Fördergeber, Förderaktionen)
- Prüfung passender Förderprogramme auf Verfügbarkeit und Kombinierbarkeit auf Basis eines Fachhandwerkerangebotes
- Berechnung der maximalen Fördersumme
- Bereitstellung aller Antragsunterlagen inkl. Informationen und Hinweise für regionale Förderungen
Vermittlung Energieberater
- Sie planen die Errichtung eines Wärmenetzes, eine Wohnraumlüftung, eine Solarthermieanlage > 20m², ein Wohngebäude > 6 WE oder ein Gebäude, das den Effizienzhausstandard erreichen soll?
- Sie erhalten nach Sichtung Ihrer eingereichten Unterlagen ein individuelles Angebot eines externen qualifizierten Energieberaters. Für die Vermittlung wird eine Aufwandspauschale von 20,– Euro inkl. MwSt. erhoben.
**Aktionsbedingungen: Alle Beträge inkl. gesetzlicher MwSt. Beauftragung und Abrechnung erfolgt direkt mit unserem Kooperationspartner febis Service GmbH. Service gilt nur einmal pro Anlage, nur für WOLF Produkte & Systeme und ist nicht mit anderen Aktionen von WOLF kombinierbar. Ob im Einzelfall ein Anspruch auf Förderung besteht, ist abhängig von den konkreten Einsatzbedingungen und den jeweiligen Fördervoraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.
Sie haben noch Fragen zum WOLF Förderservice?
Nutzen Sie unsere Hotline oder schreiben Sie uns:
08751 / 74 1184***
***zum Ortstarif, Mobilfunkkosten können abweichen

Fragen & Antworten - Faq:
Welche Förderservice-Angebote gibt es?
Der WOLF Förderservice unterstützt Privatpersonen beim Beantragen von Fördergeldern für die Heizungsmodernisierung und für den Neubau. In Kooperation mit den Förderexperten der febis Service GmbH sorgt der WOLF Förderservice dafür, dass Bauherren von der bestmöglichen Förderung profitieren.
Als Privatperson und als Heizungsbauer können Sie zwischen den oben genannten Förderservice-Angeboten auswählen. Als Gewerbetreibender erstellt ihnen die febis Service GmbH gern ein individuelles Angebot.
Hinweis: Leistungserbringer ist die febis Service GmbH.
Was wird gefördert?
Prinzipiell werden umweltfreundliche Heizsysteme gefördert – zum Beispiel eine Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Hybridheizung. Auch eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist in der Regel förderfähig.
In der förderfähigen Einzelmaßnahme (Modernisierung Wohngebäude) ist enthalten:
- Materialkosten direkt bezogen auf energetische Sanierungsmaßnahme
- Kosten für fachgerechten Einbau bzw. Installation
- Kosten für Inbetriebnahme und Entsorgung der neuen bzw. alten Anlage
- Kosten für erforderliche Umfeldmaßnahmen (siehe aktuelle Merkblätter BEG)
Welche Förderkriterien müssen erfüllt sein?
Die Förderkriterien hängen davon ab, wer die Fördermittel zur Verfügung stellt und welche Art der Heizung gefördert werden soll.
Eine grundlegende Voraussetzung für die BEG-Förderung ist, dass die Fördermittel vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags (keine Abschlagszahlung).
Das bedeutet, dass Sie für den Antrag zwar ein Angebot Ihres Fachhandwerkers benötigen, diesen aber noch nicht offiziell beauftragt haben dürfen. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Auch bei der Auswahl des Wärmeerzeugers müssen Fördervoraussetzungen beachtet werden. Denn nur umweltfreundliche Systeme und energieeffiziente Geräte werden bezuschusst. Erkundigen Sie sich vorher genau und nehmen Sie den WOLF Förderservice in Anspruch.
Zum Erhalt der Förderleistungen muss die Bestätigung über einen durchgeführten hydraulischer Abgleich bei der Förderstelle eingereicht werden. Dieser wird von Ihrem Fachhandwerker erstellt und ist eine Form der Leistungsberechnung Ihrer Heizung.
Wie schnell muss die Heizung nach Antragstellung eingebaut werden?
In der Regel haben Sie nach der Genehmigung des Antrags 24 Monate Zeit, die Arbeiten ausführen zu lassen. Beim BAFA können Sie außerdem einmalig einen Antrag auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate stellen. Andere Fördergeber können abweichende Regelungen haben. Der Förderservice berät Sie dazu gern.
Wer berät mich im Förderservice?
Die Förderberatung übernehmen die Experten der febis Service GmbH. Mit bisher über 7.500 zufriedenen Kunden im Jahr 2020 ist die febis Service GmbH der Experte auf dem Gebiet der Fördermittel. Seit Beginn des Förderservices wurden bislang mehr als 25.000 Anträge gestellt.
Wo finde ich die Checkliste für Privatpersonen?
Hier geht es zum ►Download
Kann ich den Förderservice gewerblich nutzen?
Der WOLF Förderservice richtet sich primär an private Nutzer/private Bauherren.
Die Förderantragstellung und die Fördervoraussetzung für eine gewerbliche Nutzung variieren von der privaten Antragstellung.
Wenn Sie den Förderservice auch gewerblich nutzen möchten, zum Beispiel weil Sie einer dieser Gruppen angehören:
- Freiberuflich tätige Person
- Kirche, kirchliche Einrichtung, anerkannte Religionsgemeinschaft
- Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
- Sonstige juristische Person des Privatrechts
- Contractor
- Eingetragener Verein, gemeinnütziger Investor
- Kommune
- Schule, Forschungseinrichtung oder dessen Träger
- Gebietskörperschaft
- Wohnwirtschaft / Vermieter
- Zweckverband,
teilen Sie uns das bitte über die entsprechende Angabe im Formular mit.
Hier geht es zum ►Download
Kann ich als Heizungsbauer den Förderservice für meine Kunden beantragen?
Ja, teilen Sie uns das bitte über die entsprechende Angabe im Formular mit.