Fragen & Antworten - Faq:

Der WOLF Förderservice unterstützt Privatpersonen beim Beantragen von Fördergeldern für die Heizungsmodernisierung und für den Neubau. In Kooperation mit den Förderexperten der febis Service GmbH sorgt der WOLF Förderservice dafür, dass Bauherren von der bestmöglichen Förderung profitieren.

Als Privatperson und als Heizungsbauer können Sie zwischen den oben genannten Förderservice-Angeboten auswählen. Als Gewerbetreibender erstellt ihnen die febis Service GmbH gern ein individuelles Angebot.

Hinweis: Leistungserbringer ist die febis Service GmbH.

Prinzipiell werden umweltfreundliche Heizsysteme gefördert – zum Beispiel eine Wärmepumpe, Solarthermie oder eine Hybridheizung. Auch eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist in der Regel förderfähig.

In der förderfähigen Einzelmaßnahme (Modernisierung Wohngebäude) ist enthalten:

  • Materialkosten direkt bezogen auf energetische Sanierungsmaßnahme
  • Kosten für fachgerechten Einbau bzw. Installation
  • Kosten für Inbetriebnahme und Entsorgung der neuen bzw. alten Anlage
  • Kosten für erforderliche Umfeldmaßnahmen (siehe aktuelle Merkblätter BEG)

Die Förderkriterien hängen davon ab, wer die Fördermittel zur Verfügung stellt und welche Art der Heizung gefördert werden soll.
Eine grundlegende Voraussetzung für die BEG-Förderung ist, dass die Fördermittel vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags (keine Abschlagszahlung).

Das bedeutet, dass Sie für den Antrag zwar ein Angebot Ihres Fachhandwerkers benötigen, diesen aber noch nicht offiziell beauftragt haben dürfen. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. 

Auch bei der Auswahl des Wärmeerzeugers müssen Fördervoraussetzungen beachtet werden. Denn nur umweltfreundliche Systeme und energieeffiziente Geräte werden bezuschusst. Erkundigen Sie sich vorher genau und nehmen Sie den WOLF Förderservice in Anspruch. 

Zum Erhalt der Förderleistungen muss die Bestätigung über einen durchgeführten hydraulischer Abgleich bei der Förderstelle eingereicht werden. Dieser wird von Ihrem Fachhandwerker erstellt und ist eine Form der Leistungsberechnung Ihrer Heizung.

 

In der Regel haben Sie nach der Genehmigung des Antrags 24 Monate Zeit, die Arbeiten ausführen zu lassen. Beim BAFA können Sie außerdem einmalig einen Antrag auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate stellen. Andere Fördergeber können abweichende Regelungen haben. Der Förderservice berät Sie dazu gern.

Die Förderberatung übernehmen die Experten der febis Service GmbH. Mit bisher über 7.500 zufriedenen Kunden im Jahr 2020 ist die febis Service GmbH der Experte auf dem Gebiet der Fördermittel. Seit Beginn des Förderservices wurden bislang mehr als 25.000 Anträge gestellt.

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Der WOLF Förderservice richtet sich primär an private Nutzer/private Bauherren. 
Die Förderantragstellung und die Fördervoraussetzung für eine gewerbliche Nutzung variieren von der privaten Antragstellung. 
Wenn Sie den Förderservice auch gewerblich nutzen möchten, zum Beispiel weil Sie einer dieser Gruppen angehören:

  • Freiberuflich tätige Person
  • Kirche, kirchliche Einrichtung, anerkannte Religionsgemeinschaft
  • Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
  • Sonstige juristische Person des Privatrechts
  • Contractor
  • Eingetragener Verein, gemeinnütziger Investor
  • Kommune
  • Schule, Forschungseinrichtung oder dessen Träger
  • Gebietskörperschaft
  • Wohnwirtschaft / Vermieter
  • Zweckverband,

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